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Beförderungsvertrag über die Tandem-Beförderung mittels Gleitschirm (Beförderungsvertrag)
zwischen dem Tandempiloten (im Folgenden „Pilot“) und dem Passagier (im Folgenden „Passagier“)
§1 Vertragsgegenstand
Der Pilot befördert den Passagier im Rahmen eines Tandem-Gleitschirmfluges gemäß Luftfahrtrecht. Der Flug erfolgt ausschließlich unter den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.
§2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Passagier im Buchungsprozess den Radiobutton „Ja“ bei der Vertragszustimmung auswählt. Ohne diese Zustimmung ist keine Buchung möglich. Diese Erklärung ersetzt die schriftliche Unterschrift.
§3 Entscheidungsgewalt und Flugdurchführung
Alle Entscheidungen über den Flug trifft der Pilot. Änderungen des Startplatzes, Fluggeländes, Zeitpunkts oder Flugverlaufs sind jederzeit möglich, wenn technische, meteorologische oder luftrechtliche Gründe dies erfordern.
§4 Gesundheitszustand
Der Passagier bestätigt: seelisch und körperlich gesund sowie sportlich belastbar zu sein, keine Herz-, Kreislauf-, Gleichgewichts- oder Nervenerkrankungen zu haben, den Start- und Landevorgang aktiv mitlaufen zu können, zwischen 25 kg und 95 kg (bzw. terminabhängigem Bereich) zu wiegen. Bei falscher Gewichtsangabe und daraus folgendem Flugausfall wird der Flugpreis trotzdem fällig.
§5 Ausschlussgründe
Der Passagier tritt automatisch vom Vertrag zurück, wenn: er unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder bewusstseinsveränderbaren Medikamenten steht, er den Anweisungen des Piloten keine Folge leistet
§6 Kleidung und Ausrüstung
Der Passagier trägt wetterfeste, schmutzunempfindliche Kleidung und möglichst rutschfestes geschlossenes Schuhwerk (z. B. Wanderschuhe). Der Pilot stellt Gurtzeug, Helm und weitere Ausrüstung bereit.
§7 Anweisungen
Der Passagier folgt den Anweisungen des Piloten während Start, Flug und Landung. Besonders beim Start ist aktive Laufbereitschaft erforderlich. §8 Mitführen von Gegenständen Sperrige oder sicherheitsgefährdende Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Kameras oder Smartphones müssen gegen Herabfallen gesichert und verstaubar sein.
§9 Haftung
Für Schäden durch Missachtung von Anweisungen oder vorsätzliche/grob fahrlässige Handlungen haftet der Passagier. Der Pilot haftet bei Unfall für Personenschäden bis max. 113.100 SZR (gemäß internationalem Luftrecht), sofern kein Dritter verantwortlich ist. Keine Haftung für Schäden an mitgeführtem Eigentum durch Eigenverschulden des Passagiers.
§10 Risiken
Der Passagier erklärt ausdrücklich, dass er den Tandemflug auf eigene Gefahr unternimmt. Er ist sich bewusst, dass ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum besteht, insbesondere im alpinen Gelände.
§11 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Passagiers werden ausschließlich zur Durchführung des Tandemfluges verwendet und im elektronischen Flugbuch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
§12 Foto- und Filmaufnahmen
Während des Fluges angefertigte Aufnahmen dürfen vom Piloten kommerziell genutzt werden. Ein Widerspruch ist vor dem Flug mitzuteilen.
§13 Minderjährige
Minderjährige benötigen die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Der Erziehungsberechtigte unterzeichnet ebenfalls diesen Vertrag.
§14 Gutscheine
Gutscheine sind übertragbar, aber nicht auszahlbar. Die Gültigkeit beträgt drei Jahre ab Ausstellungsdatum.
§15 Flugverschiebung / Ausfall
Bei wetterbedingtem Flugausfall erfolgt eine kostenlose Umbuchung. Kein Anspruch auf Schadensersatz (z. B. für Anreise oder Unterkunft).
§16 Stornierung und Nichterscheinen
Bei Absage am Tag des Flugtermines, Nichterscheinen oder Startverweigerung kann der volle Flugpreis fällig werden. Die Entscheidung dazu trifft ausschließlich der Pilot. Verspätung >30 Minuten gilt als Nichterscheinen.
§17 Zusatzkosten
Der Passagier trägt Kosten für Anreise, Unterkunft, Bergbahn etc., auch bei wetterbedingtem Abbruch vor Ort. Bei fahrlässiger Beschädigung oder starker Verschmutzung der Ausrüstung wird eine Reparatur-/Reinigungsgebühr erhoben.
§18 Ausschluss vom Flug
Bei Zuwiderhandlung gegen diesen Vertrag kann der Pilot den Passagier vom Flug ausschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
§19 Anerkennung und Zustimmung
Durch die zustimmende Auswahl im Buchungsprozess erkennt der Passagier alle Vertragsbedingungen rechtsverbindlich an. Ohne diese Zustimmung erfolgt keine Teilnahme am Flug.
Aber wenn du dich nicht traust, selbst wenn ihr schon abflugfertig am Startplatz steht, ist es immer und grundsätzlich vollkommen in Ordnung "Nein" zu sagen. Das zeugt von wahrer Stärke.