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Beförderungsbedingungen Tandemflug

  1. Der verantwortliche Pilot befördert als Luftfrachtführer den Passagier im Tandem Gleitschirm, sofern alle Vertragsbestandteile erfüllt sind.
  2. Alle Einzelheiten des Fluges bestimmt der Pilot. Es wird das Recht vorbehalten den Startzeitpunkt, den Startplatz oder das Fluggelände zu wechseln, oder von der geplanten Flugroute oder Flugzeit abzuweichen falls es meteorologische, technische oder luftfahrtrechtliche Gründe erfordern.
  3. Der Passagier verpflichtet sich den Flugpreis an den Piloten zu bezahlen (bar, Überweisung, Gutschein).
  4. Der Passagier versichert seelisch gesund zu sein, körperlich gesund, normal sportlich und agil zu sein, keine Herz-Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Nervenerkrankungen oder sonstige, auch chronische Erkrankungen zu haben, und sich den Belastungen eines Tandemfluges (inkl. Start- und Landevorgang) gewachsen zu fühlen. Des Weiteren versichert der Passagier mind. 25 Kg und max. 95 Kg Körpergewicht zu haben, bzw. das Min- und Max-Körpergewicht, welches in den einzelnen Terminen angegeben wird. Hat der Passagier ein falsches Körpergewicht angegeben und führt das zu einer Über- oder Unterschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes werden die Kosten des Tandemfluges fällig, auch wenn der Flug nicht durchgeführt werden kann. Bitte seien sie bei ihrer Gewichtsangabe ehrlich.
  5. Der Passagier tritt automatisch vom Vertrag zurück, wenn er unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss steht. Er tritt ebenfalls vom Vertrag zurück wenn er vor dem Start keine Starteinweisung vom Piloten erhält oder diese ganz oder in Teilen nicht versteht.
  6. Der Passagier nimmt zur Kenntnis dass Ihm dringend empfohlen ist geeignete Kleidung (Wetter-/Wind-/Reissfest, geeignet für Verschmutzung) sowie feste Schuhe mit gutem Profil zu tragen, um das Verletzungsrisiko zu reduzieren.
  7. Der Pilot ist verpflichtet die notwendige Flugausrüstung (Helm, Passagiergurtzeug) zur Verfügung zu stellen.
  8. Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten beim Start, in der Luft und bei der Landung folge zu leisten. Besonders während der Startphase ist eine hohe Laufbereitschaft des Passagiers erforderlich.
  9. Der Passagier haftet für jegliche Schäden an Sachen, beteiligten Personen sowie Dritten, welche durch Nichtbeachtung von Anweisungen des Piloten oder wegen deren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Zuwiderhandlungen entstehen.
  10. Der Passagier stimmt zu, alle Nutzungsrechte an bei Durchführung eines Tandemfluges entstehenden Foto- und Filmaufnahmen durch den Piloten, diesem für kommerzielle Zwecke (Werbung etc.) zu überlassen, unbeachtet einer Veräußerung dieser Daten an den Passagier.
  11. Aus Sicherheitsgründen dürfen während des Fluges vom Passagier nicht mitgeführt werden: Sperrige sowie sicherheitsbeeinträchtigende Gegenstände welche sich in Fangleinen, Gurten oder anderen Teilen der Flugausrüstung verfangen/verhängen können. Alle an board mitgeführten Gegenstände/Kameras/Smartphones müssen gegen herabfallen gesichert und verstaubar sein.
  12. Der Passagier unternimmt diese Aktivität auf eigene Gefahr und wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei der Teilnahme an einem Gleitschirm Tandemflug ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum besteht.
  13. Für die Entstehung jeglicher Personen- und Sachschäden während der Anreise zum Startplatz sowie den dortigen Sicherheitseinweisungen/Startvorbereitungen übernimmt der Pilot keine Haftung. Der Passagier ist sich darüber bewusst, dass man sich auf dem Startplatz und dem Weg dorthin in alpinem Gelände bewegt mit allen dazugehörigen Gefahren.
  14. Wird ein Passagier durch einen Unfall bei einem Tandemflug getötet, körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt, ist der Pilot verpflichtet den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen bis maximal 113.100 Rechnungseinheiten, wenn der Schaden nicht durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln od. Unterlassen herbeigeführt wurde oder der Schaden ausschließlich durch das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen eines Dritten verursacht wurde.
  15. Für Sachschäden oder Verlust an mitgeführtem Eigentum des Passagiers herbeigeführt durch dessen Fahrlässiges Verhalten, übernimmt der Pilot keine Haftung.
  16. Kommt ein vereinbarter Flugtermin aufgrund einem der folgenden Gründe nicht zustande: Kurzfristige Absage oder Rücktritt (<24Std. vorher), Nichterscheinen (no-show) oder Startverweigerung des Passagiers; Ist der Pilot/die Firma berechtigt eine Ausfallentschädigung/Stornogebühr in Höhe von 100% des Flugpreises zu erheben. Verspätungen von Passagieren von mehr als 30 Minuten gelten als Nichterscheinen.
  17. Der Passagier trägt die Kosten seiner An- und Abreise sowie unplanmäßig oder extra anfallende Kosten (z.B. Bergbahn, Übernachtung, etc.) welche z.B. bei Abbruch des Flugvorhabens vor Ort entstehen können oder bereits entstanden sind.
  18. Falls der Passagier Ausrüstungsgegenstände fahrlässig oder auf unzumutbare weise verschmutzt oder beschädigt, haftet dieser dafür bzw. ist der Pilot berechtigt eine Reinigungs-/Reparaturgebühr zu erheben.
  19. Die Beförderung erfolgt unter Vorbehalt. Nichterfüllung, Falschinformation oder Zuwiderhandlung eines oder mehrerer Vertragsbestandteile kann zum Verlust des Versicherungsschutzes und zu Gefährdung von Gesundheit und Leben der beteiligten Personen sowie Dritter führen. In diesen Fällen ist der Pilot berechtigt den Passagier vom Flugvorhaben auszuschließen. Der Passagier hat dann den Flugpreis in voller Höhe zu bezahlen bzw. hat kein Recht auf Rückerstattungen jeglicher Art.
  20. Der Passagier akzeptiert die Allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen des Piloten.
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Beförderungsvertrag

Beförderungsvertrag über die Tandem-Beförderung mittels Gleitschirm (Beförderungsvertrag)
zwischen dem Tandempiloten (im Folgenden „Pilot“) und dem Passagier (im Folgenden „Passagier“)

§1 Vertragsgegenstand
Der Pilot befördert den Passagier im Rahmen eines Tandem-Gleitschirmfluges gemäß Luftfahrtrecht. Der Flug erfolgt ausschließlich unter den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.

§2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Passagier im Buchungsprozess den Radiobutton „Ja“ bei der Vertragszustimmung auswählt. Ohne diese Zustimmung ist keine Buchung möglich. Diese Erklärung ersetzt die schriftliche Unterschrift.

§3 Entscheidungsgewalt und Flugdurchführung
Alle Entscheidungen über den Flug trifft der Pilot. Änderungen des Startplatzes, Fluggeländes, Zeitpunkts oder Flugverlaufs sind jederzeit möglich, wenn technische, meteorologische oder luftrechtliche Gründe dies erfordern.

§4 Gesundheitszustand
Der Passagier bestätigt: seelisch und körperlich gesund sowie sportlich belastbar zu sein, keine Herz-, Kreislauf-, Gleichgewichts- oder Nervenerkrankungen zu haben, den Start- und Landevorgang aktiv mitlaufen zu können, zwischen 25 kg und 95 kg (bzw. terminabhängigem Bereich) zu wiegen. Bei falscher Gewichtsangabe und daraus folgendem Flugausfall wird der Flugpreis trotzdem fällig.

§5 Ausschlussgründe
Der Passagier tritt automatisch vom Vertrag zurück, wenn: er unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder bewusstseinsveränderbaren Medikamenten steht, er den Anweisungen des Piloten keine Folge leistet

§6 Kleidung und Ausrüstung
Der Passagier trägt wetterfeste, schmutzunempfindliche Kleidung und möglichst rutschfestes geschlossenes Schuhwerk (z. B. Wanderschuhe). Der Pilot stellt Gurtzeug, Helm und weitere Ausrüstung bereit.

§7 Anweisungen
Der Passagier folgt den Anweisungen des Piloten während Start, Flug und Landung. Besonders beim Start ist aktive Laufbereitschaft erforderlich. §8 Mitführen von Gegenständen Sperrige oder sicherheitsgefährdende Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Kameras oder Smartphones müssen gegen Herabfallen gesichert und verstaubar sein.

§9 Haftung
Für Schäden durch Missachtung von Anweisungen oder vorsätzliche/grob fahrlässige Handlungen haftet der Passagier. Der Pilot haftet bei Unfall für Personenschäden bis max. 113.100 SZR (gemäß internationalem Luftrecht), sofern kein Dritter verantwortlich ist. Keine Haftung für Schäden an mitgeführtem Eigentum durch Eigenverschulden des Passagiers.

§10 Risiken
Der Passagier erklärt ausdrücklich, dass er den Tandemflug auf eigene Gefahr unternimmt. Er ist sich bewusst, dass ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum besteht, insbesondere im alpinen Gelände.

§11 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Passagiers werden ausschließlich zur Durchführung des Tandemfluges verwendet und im elektronischen Flugbuch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

§12 Foto- und Filmaufnahmen
Während des Fluges angefertigte Aufnahmen dürfen vom Piloten kommerziell genutzt werden. Ein Widerspruch ist vor dem Flug mitzuteilen.

§13 Minderjährige
Minderjährige benötigen die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Der Erziehungsberechtigte unterzeichnet ebenfalls diesen Vertrag.

§14 Gutscheine
Gutscheine sind übertragbar, aber nicht auszahlbar. Die Gültigkeit beträgt drei Jahre ab Ausstellungsdatum.

§15 Flugverschiebung / Ausfall
Bei wetterbedingtem Flugausfall erfolgt eine kostenlose Umbuchung. Kein Anspruch auf Schadensersatz (z. B. für Anreise oder Unterkunft).

§16 Stornierung und Nichterscheinen
Bei Absage am Tag des Flugtermines, Nichterscheinen oder Startverweigerung kann der volle Flugpreis fällig werden. Die Entscheidung dazu trifft ausschließlich der Pilot. Verspätung >30 Minuten gilt als Nichterscheinen.

§17 Zusatzkosten
Der Passagier trägt Kosten für Anreise, Unterkunft, Bergbahn etc., auch bei wetterbedingtem Abbruch vor Ort. Bei fahrlässiger Beschädigung oder starker Verschmutzung der Ausrüstung wird eine Reparatur-/Reinigungsgebühr erhoben.

§18 Ausschluss vom Flug
Bei Zuwiderhandlung gegen diesen Vertrag kann der Pilot den Passagier vom Flug ausschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

§19 Anerkennung und Zustimmung
Durch die zustimmende Auswahl im Buchungsprozess erkennt der Passagier alle Vertragsbedingungen rechtsverbindlich an. Ohne diese Zustimmung erfolgt keine Teilnahme am Flug.

Aber wenn du dich nicht traust, selbst wenn ihr schon abflugfertig am Startplatz steht, ist es immer und grundsätzlich vollkommen in Ordnung "Nein" zu sagen. Das zeugt von wahrer Stärke.


 

Kann geschlossen werden. Ich habe es gelesen.

 

Beförderungsvertrag